Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was Website-Betreiber wissen müssen

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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was Website-Betreiber wissen müssen

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) stehen Website-Betreiber in Deutschland vor neuen Herausforderungen – und Chancen. Dieses Gesetz, das auf der europäischen Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act) basiert, verpflichtet Unternehmen und Organisationen, ihre digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu gestalten, einschließlich solcher mit Behinderungen. Doch was bedeutet das konkret für Ihre Website? Und wie können Sie die Anforderungen umsetzen?

Hier erfahren Sie, warum das BFSG wichtig ist, welche Anforderungen es stellt und wie Sie Ihre Website barrierefrei gestalten können.


Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wurde im Juni 2021 verabschiedet und tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Es verpflichtet Anbieter von Produkten und Dienstleistungen – darunter auch Betreiber von Websites – zur Einhaltung klar definierter Barrierefreiheitsstandards. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen uneingeschränkten Zugang zu digitalen Inhalten und Funktionen zu ermöglichen.

Für Websites bedeutet das konkret, dass sie so gestaltet werden müssen, dass sie von Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen genutzt werden können, z. B.:

  • Sehbehinderungen (z. B. durch Screenreader-lesbare Inhalte),
  • Hörbehinderungen (z. B. durch Untertitel oder Transkriptionen),
  • Motorische Einschränkungen (z. B. durch Tastaturnavigation) und
  • Kognitive Einschränkungen (z. B. durch klare und intuitive Navigation).

Welche Websites betrifft das Gesetz?

Das BFSG richtet sich vor allem an Unternehmen und Organisationen, die Dienstleistungen für die Öffentlichkeit anbieten. Dazu gehören unter anderem:

  • E-Commerce-Websites: Online-Shops, Buchungsplattformen und digitale Marktplätze.
  • Finanzdienstleistungen: Bank-Websites und Online-Banking-Portale.
  • Transportdienste: Websites von öffentlichen Verkehrsbetrieben oder Ticketbuchungssystemen.
  • Medienanbieter: Streaming-Dienste oder Nachrichtenportale.

Besonders Unternehmen im B2C-Bereich (Business-to-Consumer) sind betroffen, da ihre Plattformen direkt mit Endkunden interagieren.


Anforderungen an barrierefreie Websites

Um den Vorgaben des BFSG zu entsprechen, sollten Websites die internationalen WCAG 2.1-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines) einhalten. Diese sind in drei Konformitätsstufen unterteilt: A, AA und AAA. Für die meisten Unternehmen gilt die Stufe AA als Mindeststandard. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Wahrnehmbarkeit
    • Texte müssen in ausreichendem Kontrast zur Hintergrundfarbe stehen.
    • Alternativtexte für Bilder ermöglichen Screenreadern, Inhalte zu beschreiben.
    • Videos und Audios benötigen Untertitel oder Transkriptionen.
  2. Bedienbarkeit
    • Die gesamte Website muss per Tastatur navigierbar sein.
    • Bewegliche Inhalte (z. B. Slider) sollten pausierbar oder deaktivierbar sein.
  3. Verständlichkeit
    • Eine klare, intuitive Navigation erleichtert die Orientierung.
    • Fachbegriffe und komplexe Sprache sollten vermieden werden.
  4. Robustheit
    • Inhalte und Funktionen müssen mit verschiedenen Technologien wie Screenreadern kompatibel sein.

Schritte zur Umsetzung: So machen Sie Ihre Website barrierefrei

  1. Website-Audit durchführen
    Überprüfen Sie Ihre Website auf Barrierefreiheit. Tools wie der WAVE Accessibility Checker oder Axe können Ihnen dabei helfen, Schwachstellen zu identifizieren.
  2. Konformität mit WCAG 2.1 sicherstellen
    Arbeiten Sie mit Entwicklern und Designern zusammen, um die Anforderungen umzusetzen. Dies umfasst technische Anpassungen (z. B. semantisches HTML) ebenso wie Designentscheidungen (z. B. Schriftgrößen).
  3. Benutzer testen lassen
    Lassen Sie Ihre Website von Menschen mit Behinderungen testen. Sie können wertvolle Rückmeldungen zu Problemen geben, die Tools nicht erkennen.
  4. Schulungen anbieten
    Schulen Sie Ihr Team in barrierefreiem Webdesign und der barrierefreien Erstellung von Inhalten.
  5. Regelmäßige Updates
    Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Aktualisieren und überprüfen Sie Ihre Website regelmäßig, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Standards entspricht.

Warum barrierefreie Websites auch wirtschaftlich sinnvoll sind

Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern bietet auch zahlreiche Vorteile:

  • Erweiterung der Zielgruppe: Menschen mit Behinderungen bilden eine große und oft unterschätzte Nutzergruppe.
  • Verbesserte Nutzererfahrung: Eine barrierefreie Website ist in der Regel auch für andere Nutzer einfacher und intuitiver.
  • Suchmaschinenoptimierung (SEO): Viele Maßnahmen zur Barrierefreiheit – wie die Nutzung von Alternativtexten oder semantischem HTML – verbessern auch die Auffindbarkeit bei Suchmaschinen.
  • Image und Verantwortung: Unternehmen, die Barrierefreiheit ernst nehmen, zeigen gesellschaftliche Verantwortung und stärken ihr Markenimage.

Fazit: Jetzt handeln, um vorbereitet zu sein

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bringt klare Vorgaben für Website-Betreiber, die spätestens bis 2025 umgesetzt werden müssen. Der Weg zur Barrierefreiheit mag herausfordernd sein, bietet jedoch zahlreiche Vorteile – von rechtlicher Sicherheit bis hin zu einer besseren Nutzererfahrung für alle. Beginnen Sie frühzeitig mit der Umsetzung, um nicht nur den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, sondern auch Ihrer digitalen Präsenz einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Denn Barrierefreiheit ist mehr als ein rechtlicher Standard – sie ist ein Zeichen für eine moderne und inklusive Unternehmenskultur.

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